Am 26. März 2025 fand in Cottbus eine der längsten Stadtverordnetenversammlungen (SVV) der aktuellen Wahlperiode statt. Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen/SUB veröffentlichte dazu eine Stellungnahme. In dieser kritisierte sie u.a. die von der Fraktion Mittelstandsinitiative/Zukunftssicheres Cottbus (MI/ZSC) anberaumte aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der während der Corona-Pandemie von der Stadt Cottbus getroffenen Maßnahmen. MI/ZSC brachte später einen Antrag ein, mit dem Ziel der Einsetzung eines Sonderausschusses zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen der Stadt Cottbus. Der Antrag wurde angenommen. 27 Stadtverordnete stimmten dafür, 3 dagegen und 9 enthielten sich der Stimme.

Die „Lausitzer Rundschau“ (LR), die sich stets als Regional- bzw. Lokalzeitung inszeniert, veröffentlichte in ihren Ausgaben vom 27. und 28. März keinen Beitrag über die SVV. Lediglich am 27. März machte sie das Jugendkulturzentrum Glad-House zum Thema, über dessen Finanzierung für das Jahr 2025 die SVV ebenfalls beriet. Damit setzte die LR eine bereits in den Corona-Jahren praktizierte Berichterstattung fort, bei der sie darüber entscheidet, was die Bürgerinnen und Bürger wissen sollten. Damit erbrachte sie einen weiteren Beleg dafür, wie wichtig es war, die Einberufung des Untersuchungsausschusses zu fordern.
Radio PARADISO veröffentlichte eine Kurzmeldung.

Niemand leugnet, dass in den betreffenden Jahren auch Fehler auf den diversen Entscheidungsebenen gemacht wurden, doch die Berichte vonseiten der geladenen Gäste glichen einer einzigen Anklage, ohne im Ansatz die Argumente der „Gegenseite“ in die Debatte einzuflechten und Verständnis für Überforderungsmomente zu zeigen. Außerdem verpassten es die Veranstalter der MI/ZSC leider auch in den Beiträgen das Gewicht auf die kommunalen Maßnahmen zu legen, so wie es der Titel der Aktuellen Stunde vorsah. Die Äußerungen betrafen hauptsächlich die Umstände im Allgemeinen.

Die von Bündnis90/Die Grünen/SUB in ihrer Stellungnahme geäußerte Kritik an der aktuellen Stunde lässt eines außer Acht. Das ist die Dauer der Mitwirkung in der SVV Cottbus und die damit übernommene Verantwortung für die dort gefassten Beschlüsse. Bündnis90/Die Grünen sitzt seit 1990 in der SVV. Die Fraktion MI/ZSC zog 2024 erstmalig in die Stadtverordnetenversammlung ein. Zudem ist nicht bekannt, dass die kritisierende Fraktion, die Stimmenthaltung bei der Annahme des Antrages übte, in der Vergangenheit Aktivitäten entwickelte, die Vorgänge in den Corona-Jahren aufzuarbeiten.

Da dies bislang nicht der Fall war, wird nachfolgend der Versuch unternommen, diese Lücke zu schließen.

Der Beginn

Am 31. Dezember 2019 wurde der Ausbruch einer neuen Lungenentzündung mit noch unbekannter Ursache in Wuhan in China bestätigt. Am 30. Januar 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) angesichts der Ausbreitung und schnellen Zunahme der Infektionen mit dem Coronavirus 2019-nCoV eine internationale Gesundheitsnotlage aus. Am 11. Februar 2020 schlug die WHO den Namen COVID-19 für die Infektionskrankheit vor. Seit dem 16. Januar 2020 gab es nachgewiesene Coronainfektionen in Europa.

Zahlreiche Staaten beschlossen mehr oder weniger einschneidende Quarantänemaßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren, Schulschließungen und Reisebeschränkungen sowie Beherbergungsverbote. Eine große Welle solcher Maßnahmen wurde weltweit im März 2020 beschlossen.

Deutschland wurde im Januar 2020 von der Covid-19-Pandemie erfasst.

Am 25. März 2020 stellte der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest. Diese Feststellung blieb bis zum 25. November 2021 ununterbrochen in Kraft. Am 27. März 2020 trat das erste Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft, dem bis zum 22. April 2021 (sogenannte Bundesnotbremse) drei weitere folgten. Um die Pandemie einzudämmen, beschlossen Bund und Länder Mitte März 2020 weitgehende Einschränkungen für das öffentliche Leben, wie gleichzeitig auch viele andere Länder weltweit.
Ab Anfang Mai 2020 wurden einige Beschränkungen vorübergehend wieder aufgehoben. Aufgrund steigender positiver Corona-Testzahlen wurden Kontaktbeschränkungen und andere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Oktober und November 2020 wieder verschärft. Ab Mitte Dezember 2020 galten wieder erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Form eines sogenannten Lockdowns.(Quelle:Wikipedia)

Die COVID-19-Pandemie brachte, vor allem ab dem Frühjahr 2020, die verschiedensten Auswirkungen hervor. Viele Menschen wurden krank und starben an dem Virus. Die Angst davor, dass sie selbst bzw. Menschen, für die sie sich verantwortlich fühlen, dieses Schicksal teilen würden, ergriff die Bevölkerung, Wissenschaftler und Politiker.
Handlungsbedarf ergab sich aus der Entwicklung der Zahl der Neuinfizierten und der Verstorbenen, aus der Wirtschaftskrise 2020–2021 (d. h. aus den ökonomischen Auswirkungen der Pandemie), aus einer problematischen Entwicklung gesellschaftlicher Strukturen (d. h. aus den sozialen Auswirkungen der Pandemie), aus psychischen Belastungen der Individuen und aus weiteren Auswirkungen. Neben die Sorge um das Leben und die Gesundheit der Menschen sowie die Belastbarkeit der Wirtschaft trat die Sorge, dass den Bevölkerungen Grundrechte länger als durch die Pandemie gerechtfertigt vorenthalten werden könnten.“ (Wikipedia)

Covid-19 erreicht Cottbus

 202o

Wie die in Cottbus verantwortlichen Politiker und Verwaltungsangestellten mit der veränderten Situation umgingen, lässt sich anhand der von der Stadt Cottbus öffentlich zugänglich gemachten Dokumenten erst ab Februar 2021 untersuchen.

Am 22. März 2020 wurden fast alle Geschäfte, Betriebe und Schulen geschlossen, um das Corona-Virus einzudämmen. Am 25. März stellte der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest. Am 27. März 2020 trat das erste Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft, dem bis zum 22. April 2021 (sogenannte Bundesnotbremse) drei weitere folgten. Das Gesetz vom 27. März erweiterte die Kompetenzen des Bundesgesundheitsministeriums und der ihm unterstehenden Behörden und Einrichtungen. Das wurde durch das zweite und das dritte „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage“( 15.05. bzw. 18.11.2020) erweiterte bzw. präzisiert.

Von größter Tragweite war das dritte Gesetz vom 18.11.2020.

Durch das Gesetz wurde eine neue Vorschrift über „besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ in das Infektionsschutzgesetz eingefügt (§ 28a Abs. 1 IfSG), wonach für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite folgende Maßnahmen angeordnet werden können:

  1. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
  2. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
  3. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
  4. Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten für Betriebe, Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr,
  5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen,
  6. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
  7. Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen,
  8. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen und der Sportausübung,
  9. umfassendes oder auf bestimmte Zeiten beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen,
  10. Untersagung von oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen, Ansammlungen, Aufzügen, Versammlungen sowie religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften,
  11. Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touristische Reisen,
  12. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten (vgl. Beherbergungsverbot),
  13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  14. Schließung oder Beschränkung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel,
  15. Untersagung oder Beschränkung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens,
  16. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen oder Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs oder
  17. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können.

Zudem sind nach Abs. 2 noch der folgenden Schutzmaßnahmen zulässig, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erheblich gefährdet wäre“:

  1. Untersagung von Versammlungen oder Aufzügen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes und von religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften nach Absatz 1 Nummer 10,

  2. Anordnung einer Ausgangsbeschränkung nach Absatz 1 Nummer 3, nach der das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zeiten oder zu bestimmten Zwecken zulässig ist, und

  3. Untersagung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen im Sinne von Absatz 1 Nummer 15, wie zum Beispiel Alten- oder Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Entbindungseinrichtungen oder Krankenhäusern für enge Angehörige von dort behandelten, gepflegten oder betreuten Personen.(Quelle: Wikipedia)

Von besonderer Bedeutung für die Umsetzung des Gesetzes war die folgende Erläuterung zum Gesetzestext:

Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und den §§ 29 bis 32 sind insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten; dabei sind absehbare Änderungen des Infektionsgeschehens durch ansteckendere, das Gesundheitssystem stärker belastende Virusvarianten zu berücksichtigen.

Das galt auch für die folgenden in § 28a Absatz 6 beschriebenen Festlegungen, die bei der Bewertung der örtlichen und regionalen Umsetzung des dritten Gesetzes zu beachten sind.

(6) 1Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und nach den §§ 29 bis 31 können auch kumulativ angeordnet werden, soweit und solange es für eine wirksame Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.
2Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vereinbar ist.
3Einzelne soziale, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bereiche, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, können von den Schutzmaßnahmen ausgenommen werden, soweit ihre Einbeziehung zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nicht zwingend erforderlich ist.

Das dritte Gesetz gab mit seinen Festlegungen vorab bereits eingeleiteten Maßnahmen die entsprechende Rechtskraft. Am 12. März 2020 hatte der Cottbuser Oberbürgermeister, Holger Kelch (CDU), die erste Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagte Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern und basierte auf einem „Erlass des Gesundheitsministeriums des Landes Brandenburg“. Gemeint ist eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums vom 12. März 2020 an die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese regelte den Umgang mit Veranstaltungen (Anlage 2) und mit Rückkehrern von Reisen (Anlage 1).

Was weiter passierte, beschrieb Jörg Friebe in Wort und Bild – gewissermaßen als Chronist der Corona-Zeit – auf seiner Internetseite „Lausitz Bild„.

Bereits im Frühjahr 202o entwickelten Clara Steinkellner, Maria Kleo und Katrin Jaschan eine Initiative, um den befürchteten sozialen Folgen der Epidemie zu begegnen: die „Cottbuser Summphonie„. Die Premiere am 25. April auf dem Altmarkt verlief „friedlich und harmonisch„. Wöchentlich, am Sonnabend, gab es weitere Treffen. Am 6. Juni 2020 war die Dresdner HNO-Ärztin Dr. med. Kathrin Uhlig Gast der Veranstaltung. Die letzte Summphonie, es war die 14., fand am 6. März 2021 statt.

Wir feierten ein Frühlingserwachen mit guten Rednern und Musik und natürlich summten wir auch. Uns begleitet auch immer die Sorge, was wird das Jahr uns bringen? Während wir seit einem Jahr unsere Lebenssituation weit entfernt von „stimmig“ erleben, sogar unsere Summphonien in der hiesigen Presse schlecht geschrieben werden, geben wir die Hoffnung nicht auf, auf einen guten Dialog in unserer Gesellschaft unter dem Thema: Stimmt’s noch?

Am 27. Oktober 2020 berichtete das ZDF über den „Corona-Hotspot : Cottbus„.

In der 100.000-Einwohnerstadt in Brandenburg herrscht Sperrstunde, Alkoholverbot und Maskenpflicht in der Fußgängerzone, denn der Inzidenzwert liegt bei 92. Verstärkte Kontrollen stehen jetzt auf dem Programm.

Am 23. Dezember 2020 schrieb das „RBB 24 Inforadioüber die Lage in Cottbus.

Corona-Lage in Cottbus: „Jenseits von Gut und Böse“
Am Sonntag sollen in Deutschland die Impfungen gegen das Coronavirus beginnen. Cottbus sei auf das Impfen vorbereitet erklärt Ordnungsdezernent Thomas Bergner. Sorge bereite ihm aber die Inzidenz und die Situation am Klinikum. Man stehe kurz davor, über das Triagieren zu sprechen.
In Cottbus sei man gut auf das Impfen vorbereitet, erklärt Thomas Bergner, Ordnungsdezernent und Leiter des Verwaltungsstabs der Stadt. Was die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen betrifft, sei man startklar. Die Impfteams werden von der Kassenärztliche Vereinigung organisiert, darauf habe die Stadt keinen Einfluss.
Wie viele Menschen geimpft werden können, könne man noch nicht abschätzen. „Die Kapazität ist groß, es hängt aber alles vom Impfstoff ab.“

Hohe Inzidenz – Notfallversorgung gefährdet
Sorge bereite dem Ordnungsdezernenten das Infektionsgeschehen in Cottbus: „Wir sind mit der Inzidenz bei 436. Wir nisten uns das so ein bisschen ein. Und das gefällt mir überhaupt nicht.“ Bereits ab einer Inzidenz von 50 gelten besondere Maßnahmen. „Da sind wir jenseits von Gut und Böse“.
Das habe auch Auswirkungen auf das Team des Carl-Thiem-Klinikums. Die Mitarbeiter stünden vor einer Situation, „wo sie nicht mehr können.“ Jeden Tag müssten Patienten in andere Bundesländer umverlegt werden. Zudem fallen viele Ärzte am Klinikum aus. Man stehe kurz vor einer Entscheidung, „wo wir niemals hinkommen wollten. Wenn wir das nicht regeln können, dann sprechen wir über das Triagieren. Und das wollte niemand von uns“, so Thomas Bergner.

2021

In der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Februar 2021 wandte sich der Cottbuser Bürger Andy Fichte in der Einwohnerfragestunde mit zwei Fragen an Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU).

Frage 1:
Welche konkreten Handlungen (zusätzlich zu den gesetzlichen Mindestanforderungen) haben Sie bisher als Oberbürgermeister seit Beginn der Pandemie unternommen, um Unheil nicht nur gesundheitlicher, sondern auch ökonomischer, sozialer und seelischer Art von den Bürgern der Stadt Cottbus abzuwenden?
Frage 2:
Auf der Website Cottbus.de schreiben Sie von kumuliert 4024 „labordiagnostisch bestätigten Corona-Infektionen“ (Daten vom 05.02.2021). Wie wurde die Diagnose über diese Infektion erstellt? Welches Labor hat diese Tests vorwiegend durchgeführt? Ich bitte um Quellenverweis.

Die Antwort von Kelch auf die erste Frage ist typisch dafür, wie Verwaltungsbeamte mit Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern umgingen und umgehen. Der Oberbürgermeister ignoriert Fichtes Formulierung „konkrete Handlungen“ und speist den Fragesteller mit Allgemeinplätzen ab.

Als Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/ Chóśebuz habe ich mich frühzeitig dafür eingesetzt, den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmerinnen und Unternehmern, den Kulturschaffenden sowie den Kindern, Jugendlichen und Eltern Perspektiven der Öffnung aufzuzeigen. Für den Dialog mit Schülerinnen und Schülern wurden neue Formate entwickelt.
In vielen Gesprächen, Telefonschalten und Videokonferenzen mit Vertretern der Wirtschaft insbesondere der Mittelstandsinitiative, des Sports, der Kultur sowie den Vertretern des Kreiselternrates und des Schulamtes habe ich mich in den letzten Wochen und Monaten persönlich in offenen und konstruktiven Austausch begeben.
Als Ergebnis der umfangreichen konstruktiven Abstimmungen ist die Entwicklung eines Stufenplanes hervorgegangen. Dieser Perspektivplan hat den Anspruch, neben öffentlichen Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Verwaltung auch die heimische Wirtschaft, den Mittelstand, das Handwerk, die Dienstleistungen, aber auch Kunst und Kultur, Gastronomie und Hotellerie mit zu betrachten.
Flankiert werden soll dieser Stufenplan von einer Teststrategie für die besonders gefährdeten Berufsgruppen und Bevölkerungsgruppen. Dieses Konzept liegt im Entwurf vor.

Die Antwort auf die zweite Frage fiel ähnlich allgemein aus.

Die labordiagnostischen Untersuchungen werden mittels PCR-Test hauptsächlich im Labor des Carl-Thiem-Klinikums in Cottbus/Chóśebuz sowie im Labor Thorausch/Mydlak durchgeführt.
Vereinzelt werden auch Labore in Berlin, Potsdam oder anderen Bundesländern in Anspruch genommen.

Andy Fichte gab sich mit den Antworten nicht zufrieden. Im März reichte er eine weitere Anfrage ein und im April musste sich die Stadtverordnetenversammlung mit einer von ihm eingereichten Petition befassen.

Bereits am 8. März 2021 hatte Susanne Houghton eine Anfrage an die Stadtverordnetenversammlung eingereicht. Diese befasste sich mit möglichen negativen Auswirkungen der Covid-19-Impfungen. Frau Houghton gab als Sprachlehrerin Kurse bei der Urania zum Erlernen der englischen Sprache.

Es ist nicht sicher, ob es sich hierbei um die einzigen zwischen 2020 und 2023 zum Thema „Corona“ eingereichten Anfragen von Einwohnern handelte, die öffentlich behandelt wurden. Zu prüfen wäre, was in den nichtöffentlichen Sitzungen verhandelt wurde.
Eine erste Übersicht über den Verlauf der in öffentlicher Sitzung erfolgten parlamentarischen Behandlung der Corona-Themen wurde für diesen Beitrag unter dem Titel Corona in Cottbus erstellt.

Am 20. Januar 2021 berichtete die „Berliner Zeitung“ über die erstmalig durch die Stadt Cottbus verfügte Schließung einer Hausarztpraxis.

Die Ärztin war Corona-Kontaktperson und hätte in Quarantäne gemusst. Außerdem trug sie keinen Mund-Nasen-Schutz. Das Gesundheitsamt reagierte sofort.

2022 – Proteste gegen Corona-Maßnahmen

Am 22. Januar 2022 traten die Organisatorinnen der „Cottbuser Summphonie“ nach längerer Pause wieder in der Öffentlichkeit auf und riefen zur 15. Summphonie auf. In der Zeit zwischen März 2021 und Januar 2022 muss etwas mit ihnen geschehen sein. Der Ton ihrer öffentlichen Ansprache hatte sich merkbar verschärft.

Neuer Treffpunkt für die öffentlichen Meinungsäußerungen der Bürgerschaft war nunmehr die Stadtpromenade (Heronplatz).

Fünfzehnte Summphonie
Nach längerer Pause, in der wir allerdings nicht untätig waren, haben wir uns wieder zu einer öffentlichen Veranstaltung entschlossen. Thema war die drohende Impfpflicht, die in Deutschland von der Politik entgegen aller realen Tatsachen angestrebt wird. Im unten verlinkten Video kann man die Reden von vier Menschen hören, die sich dem Thema von verschiedenen Seiten nähern. Annemarie Jost, Ärztin für Psychiatrie und Professorin, sprach engagiert und sehr kompetent über Behandlungsmöglichkeiten bei Covid-Erkrankungen, die im Zuge des angeblich alternativlosen Impfwahns gar nicht erst in Betracht gezogen werden. Runa Elisa Lukowski, Ingenieurin, Lehrerin und Mitinitiatorin der Görlitzer Montagsspaziergänge, fand bei Schillers „Wilhelm Tell“ viele Denkansätze, die helfen, unsere Zeit zu verstehen. Horst-Dieter Jatzlauk, Bauingenieur, appellierte an die Mediziner, Vernunft walten zu lassen und sprach über den Ausbau der Digitalisierung, die bis zum „social scoring“ führen soll. Andy Fichte, Student und Unternehmer, charakterisierte die Politiker der heutigen Regierung auf satirische Weise.Das Singen und Summen kam nicht zu kurz, denn bekannterweise stärkt dieses das Immunsystem – ein Faktor, der in der Gesundheitspolitik heute nicht vorkommt.
Alles in allem entstand eine schöne Atmosphäre auf dem Platz des Stadtbrunnens, die auch den einen oder anderen Passanten angeregt hat stehenzubleiben und zu lauschen.
Bleibt mit den Menschen in Kontakt, sprecht miteinander, vernetzt euch.. Wir sehen uns beim Singen, beim Spazierengehen, im Park….
Für die Summphonie grüße ich euch herzlich, Maria

Maria Kleo wagte sich damit weit heraus. Die Gefahr der gesellschaftlichen Ächtung schwebte über jeder und jedem, die sich anders verhielten und dachten, wie es nach den in die Öffentlichkeit hineingetragenen offiziellen Positionen der Fall hätte sein sollen.

Seit Dezember 2021 gab es in Cottbus eine parallele Veranstaltung der Corona-Proteste. Getragen wurde sie von der Alternative für Deutschland (AfD). Am 18. Dezember kamen dabei wesentlich mehr Menschen zusammen, als der Veranstalter – Jean-Pascal Hohm – angenommen hatte. Die „Lausitzer Rundschau“ stellte dazu am 19.12.2021 fest:

So hat sich der Cottbuser AfD-Chef das nicht vorgestellt: Zur Anti-Corona-Demo kommen viel mehr Menschen als erlaubt. Der Erfolg wird der Veranstaltung zum Verhängnis. Doch es gibt eine neue Strategie.

Am 3. Januar 2022 fand zum ersten Mal der durch die AfD angemeldete „Montagsspaziergang“ statt. Über die erste Veranstaltung auf dem Altmarkt schrieb Lars Schieske (AfD):

Cottbus bedankt sich bei ca 5000 Spaziergängern. Frische Luft und die abendliche Stadt laden nächste Woche wieder zum Spaziergang ein. Wir lassen uns nicht spalten! Wir halten zusammen! Wir sind Cottbus!
Viele Cottbuser haben die Nase voll von diesen Zwangsmaßnahmen. Grundrechte werden massiv eingeschränkt und unsere Demokratie wird von der Regierung aushöhlt. Eine Angst- und Drohkulisse wurde seitens dieser aufgebaut. Freunde, Kollegen aber auch ganze Familien werden gespalten. Wir machen da nicht mit und zeigen jeden Montag wer die wirkliche Macht im Land hat, das Volk!

Die folgenden Montage kamen jeweils mehrere Tausend Menschen zu den Spaziergängen. Was die Stadt Cottbus dazu bewog, diese Veranstaltung zu verbieten, wie die Bild-Zeitung am 29. Januar 2022 berichtete.

Am 10. Februar 2022 wurde der „Montagsspaziergang“ durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg per Gerichtsbeschluss verboten. Damit bestätigte das Gericht ein zuvor erlassenes präventives Verbot derartiger Veranstaltungen durch das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg.

Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg hatte in dem Fall als Versammlungsbehörde ein präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen erlassen, mit dem für den Zeitraum vom 31.01 bis zum 13.02.2022 insbesondere die als „Cottbuser Spaziergänge“ bezeichneten unangemeldeten Versammlungen gegen die Corona-Beschränkungen untersagt wurden. Das Verwaltungsgericht hatte auf Antrag eines Bürgers Eilrechtsschutz gegen dieses Verbot gewährt.
Auf die Beschwerde des Polizeipräsidiums hat das OVG diesen Beschluss jetzt geändert und den Eilrechtsschutzantrag abgelehnt. Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, die Versammlungsbehörde habe ausreichende Gründe für die Annahme angeführt, dass es bei künftigen unangemeldeten Versammlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu massiven Verstößen gegen die Vorgaben der Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung kommen werde, die in der derzeitigen Phase der Corona-Pandemie zu erheblich erhöhten Ansteckungsgefahren führten. Aufgrund der seit Dezember 2021 gesammelten Erfahrungen mit vergleichbaren Veranstaltungen habe die Behörde beanstandungsfrei angenommen, dass bei den Teilnehmenden überwiegend keine Bereitschaft bestehe, Auflagen zum Infektionsschutz (insbes. Maskenpflicht und Abstandsgebot) zu beachten.

2022 ist das Jahr, in dem mit verschärfteren Maßnahmen gegen all jene vorgegangen wird, die sich nicht zu fügen gedenken.
Jugendliche, die zusammenstehen, müssen es sich gefallen lassen, dass ihre Personalien von der Polizei überprüft werden oder laufen Gefahr, auf die Polizeiwache mitgenommen zu werden. Was mit den auf diese Weise erfassten Daten passiert und welche persönlichen und beruflichen Folgen sich für sie und ihre Erziehungsberechtigten daraus ergeben können, wissen sie nicht.
Friseurgeschäfte werden durch das Ordnungsamt scharf auf die Einhaltung der Corona-Hygienebestimmungen überprüft. Bereits bei kleinen Verfehlungen werden Strafen verhängt. Ähnlich geht es den Betreibern von Geschäften, die zur Versorgung der Bevölkerung geöffnet bleiben dürfen, und anderen im Dienstleistungsbereich unternehmerisch tätigen Personen.
Die Prüfberichte sind bis heute nicht offengelegt worden. Zudem ist durch die Ordnungsbehörden nicht glaubwürdig nachgewiesen, ob sich die Kontrollen und die Verhängung von Strafen auf alle Unternehmer bezogen oder ob nicht doch Ausnahmen gemacht wurden.

Die Handwerkskammer Cottbus veröffentlichte auf einer Extra-Seite ihres Internetportals Hinweise für ihre Mitglieder zum Umgang mit den Coronamaßnahmen. Es sind Sachinformationen. Aber eine Stellungnahme zu den Maßnahmen und zu deren wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen ist nicht zu finden.
Auch auf der Internetseite der Gewerkschaft ver.di Bezirk Cottbus wird man nicht fündig. Stattdessen:

Jetzt ist Solidarität gefragt!
Das Coronavirus hat unseren Alltag und unser Arbeitsleben völlig auf den Kopf gestellt. Fast eine halbe Million Betriebe haben schon Kurzarbeit angemeldet. Andere müssen wegen Corona-Krankheitsfällen in der Belegschaft vorübergehend schließen oder sind durch die wirtschaftlichen Folgen erheblich eingeschränkt, teils existentiell bedroht. Auf der anderen Seite sind Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen, im Einzelhandel, aber auch in der Energieversorgung, der Logistik und einigen anderen Bereichen hohen Belastungen und der Gefahr von Ansteckung ausgesetzt. In ver.di sind alle diese Menschen vereint. Daher ist in der Gewerkschaft nun Solidarität und Unterstützung gefragt.
BLEIBT GESUND! SOLIDARISCH MEISTERN WIR DIESE KRISE!

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