Unisono beklagen Politik, Verwaltung, Medien u.a., dass sich die Menschen ihnen gegenüber immer aggressiver verhalten. Auf die Gründe dafür wird selten eingegangen. Vielmehr erfolgt die Ableitung für dieses Phänomen aus dem veränderten Wahlverhalten. Anstatt ihr Kreuz bei den sich zur „demokratischen Mitte“ zählenden Parteien und Gruppierungen zu setzen, wie das seit Jahrzehnten eingeübt war, wählen sie radikalere Parteien, vermehrt von der rechten Seite. Aber auch linke extreme Positionen kommen bei der Wählerschaft an.
Auf dieser Seite wurde schon mehrfach darauf eingegangen, wie demokratische Gepflogenheiten von den „Demokraten“ außer Kraft gesetzt wurden bzw. bewusst missachtet werden. An erster Stelle steht die Missachtung demokratischer Grundrechte. In der Corona-Zeit hatten sie ausprobiert, wie weit es möglich war, sie einzuschränken. Das gefiel ihnen so, dass sie bis heute an dieser Unterdrückungspraxis festhalten.
Das von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) 2024 erlassene Verbot der Zeitschrift „Compact“ wurde jetzt per Gerichtsbeschluss rückgängig gemacht. Gerichtlich kann auch gegen die Versuche der Verwaltung vorgegangen werden, mit fadenscheinigen Begründungen auch Jahre danach Corona-Hilfen zurückzufordern. Die „Lausitzer Rundschau“ (LR) berichtete kürzlich darüber. Am 23. Juni 2025 beschrieb die LR den hartnäckigen Kampf einer Cottbuserin gegen eine sie unberechtigterweise abkassieren wollende Verwaltung. Der Autor dieses Beitrages konnte persönlich erleben, wie vielfältig die Bereicherungsversuche von Verwaltungen und auch von privaten Unternehmen sind. Da werden Bescheide ausgestellt, wo einfach eine Zahl eingefügt ist, die 1.000 Euro Unterschied ausmachen. Zum Glück konnten die Betroffenen das rechtzeitig feststellen und die zuständige Mitarbeiterin auffordern, dies zu korrigieren. Eine Entschuldigung gab es nicht. In einem anderen Fall forderte ein Beerdigungsinstitut nachträglich Geld von den Hinterbliebenen, was im krassen Widerspruch zu dem vereinbarten Vertrag stand und worüber die Betroffenen auch nicht voran informiert worden waren.
Die Einzelbeispiele würden wahrscheinlich ganze Aktenordner füllen. Doch sie öffentlich zu machen, würde nichts bringen. Die Probleme würden an der Wurzel gepackt und mit ihr vollständig herausgerissen werden. Im Zentrum stehen auf kommunaler Ebene dabei die Personen, die vom Geld der Steuerzahler leben und damit eigentlich ihnen gegenüber verpflichtet wären.
Ein Oberbürgermeister oder hauptamtlicher Bürgermeister bzw. angestellter hoher Verwaltungsbeamter hat die Pflicht, das ergibt sich aus seiner Wahl, zuallererst für seine Wählerinnen und Wähler dazu sein sowie für die von ihm zu vertretende Bevölkerung. Dazu gehört, sich gegen alle Forderungen zu wehren, aus den Bürgerinnen und Bürgern mehr Geld herauszuholen und gleichzeitig die ihnen für die Erfüllung der grundlegenden kommunalen Aufgaben zustehenden Mittel vorzuenthalten bzw. radikal zu kürzen.
Da die Menschen sehen, dass die von ihnen gewählten Amtsträger für ein solch konsequentes Handeln zu feige sind, werden sie radikal und radikalisieren sich weiter.